Andreas Otto, bau- und wohnungspolitischer Sprecher und Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin, erklären angesichts fehlender Rechtsgrundlagen für die Überprüfung von BewerberInnen für die Mieterräte:
Der Senat muss erklären, wie es zur Aberkennung des passiven Wahlrechts von BewerberInnen bei den angesetzten Wahlen zu den Mieterräten kommen konnte. Wenn die rechtlich einwandfreie Durchführung der Wahlen nicht gewährleistet ist, müssen sie wiederholt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Aufklärung und wird das Thema für die nächste Sitzung des Ausschusses Bauen/Wohnen/Verkehr, die vor den Abgeordnetenhauswahlen stattfindet, anmelden.
Das gerade beschlossene Wohnraumversorgungsgesetz soll weiterlesen →